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   BSG, 13.02.1969 - 12 RJ 30/68   

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https://dejure.org/1969,11058
BSG, 13.02.1969 - 12 RJ 30/68 (https://dejure.org/1969,11058)
BSG, Entscheidung vom 13.02.1969 - 12 RJ 30/68 (https://dejure.org/1969,11058)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 1969 - 12 RJ 30/68 (https://dejure.org/1969,11058)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 46/63

    Zu einem Anspruch auf Familienkrankenhilfe; Unterhaltsberechtigung der Ehegattin;

    Auszug aus BSG, 13.02.1969 - 12 RJ 30/68
    l; 17, 38; BSG 19, 282, 3853 BSG 5023 Fr" 5 und-£ zu @ 1266 .!-.
  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 75/59
    Auszug aus BSG, 13.02.1969 - 12 RJ 30/68
    Feststellung des LSG daß der Kläger und seine Ehefrau die für ihren gemeinsamen Lebensunterhalt verwendeten geldwerten Mittel zu gleichen Anteilen verbrauäht haben" wird von der Revision nicht angegriffen° Sie entspricht bei den sozialen Véthältnissen"in denen der Kläger und seine Verstorhaben; auch bene Ehefrau gelebt der Lehenserfehrung (vglo RVA in MT 1929, 145, 146; "BSG20, 148, 151%. Ebensowenig werden von der Revision'Einmendungen dagegen erhoben, daß {der gemeinsame Unterhaltsverbreuch der Eheleute durch die 'ge1dwerten Mittel gedeckt werden ist, die ihnen durch ir re "Einkommen zur Verfügung standena Auch hiervon-kann bei den verhältnismäßig einfachen Lebensbédingungen, unter denen der Kläger und eeinexfrühere Ehefrau Lebten, nach der Lebenserfahrung ausgegangen werden (BSG Sözß Ira & zu " 1266 RVG) VFerner ist der Ansicht des LSG zuzustzimmen" da? es für die Beurteilung, ob der überwiegende Untezohalt bestritten wer" den ist, nur von Bedeutung ist, welche Hittél tatsächlich für den Lebensunterhalt verbraucht sind und uie dieser Unterhaltsverbrauch tatsächlich gedeckt werden i.st" Weder die Unterhaltsberechtigung des einzelnen Ehegatten :Lst entscheidend, noch die Rechtsnatur.dee Einkommens, aus ldem ein Ehegatte zu dem UnterhaltsverbrauCh tatsäéhlich beigetragen hat (BSG 20, 148 151}" So aließlich befindet sich das LSG in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BSG, wenn es der Beurteilung des überwiegenden Unterhalts den letzten wirtschaftlichen Daueraustend zugrunde gelegt hat, also den" der seit Januar 1965 bis Zum Tede der Versicherten bzwo dem Be;ginn der zum Tode führenden K"&â- khei: bestanden hat (BSG 11#,129; 20, 148; BSG.
  • BSG, 17.03.1970 - 11 (12) RJ 478/67

    Ermittlung der Höhe einer Witwenrente - Abstellen auf den tatsächlichen

    Diesen Weg hat z.B. das Berufungsgericht in dem vom 12. Senat des BSG am 13. Februar 1969 (12 RJ 30/68) entschiedenen Fall (veröffentlicht SozEntsch BSG V, § 1266 RVO Nr. 7) mit Billigung des 12. Senats beschritten.
  • LSG Hamburg, 13.06.1978 - I JBf 99/77
    Während das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 17. März 1970 - 11/12 RJ 478/67 - ausgeführt hat, daß als tatsächlicher wirtschaftlicher Wert der Haushaltsführung nicht ohne weiteres das Entgelt für eine weibliche Hauswirtschaftsangestellte zugrunde zu legen sei, hat es in seiner Entscheidung vom 13. Februar 1969 - 12 RJ 30/68 - festgestellt, daß der Wert der Haushaltsführung aus dem Zeitaufwand und den finanziellen Aufwendungen einer qualifizierten Hausangestellten für die gleiche Tätigkeit zu ermitteln sei.
  • BSG, 17.03.1970 - 12 RJ 478/67
    hat z"B" das Berufungsgericht in dem vom 12; Senat des BSG am 15. Februar 1969 (12 RJ 30/68) entschiedenen Fall (veröffentlicht SozEntsch BSG V, 5 1266 RVONr° 7) mit Billigung des l2"Senats beschritten.
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